Die Überlieferungen über den Komponisten der vorliegenden Kantate Christian Heinrich Müller sind eher spärlich und fragmentarisch. Fest stand für mich lediglich schnell, er lebte von 1734-1782. Er hat viel geschrieben, aber nie etwas drucken lassen, und viele seiner Arbeiten sind in den Händen seiner Freunde zerstreuet. Auf diesem Wege, über die Hände seiner Freunde, scheint der Ratzeburger Domchor auch zu dem Manuskript der vorliegenden Weihnachtskantate von Christian Heinrich Müller gekommen zu sein. Der Halberstädter Komponist und Organist hatte einen legendären Ruf, sodass es eine Ehre war, eine Komposition von ihm zu erhalten und auch aufzuführen.
Auf dem Vorsatzblatt des Kantatenmanuskriptes, welches bis dato nur als Unicum bekannt ist, steht handschriftlich notiert: „Musiziert 1798, 1800, 1803“, was auf eine Beliebtheit dieser Weihnachtsmusik schließen lässt. Im Musikalischen Conversationslexikon, im Jahr 1842 in Mergentheim herausgeben von Hofrath Dr. Gustav Schilling, „enthaltend die vollständige Erklärung aller musikalischen Realien, wie zugleich die Biographien aller um die Tonkunst nur irgendwie verdienter oder darin sich ausgezeichneter Personen, Componisten, Virtuosen, Sänger, Schriftsteller etc. und zwar von der ältesten bis auf die neusten Zeiten, wie aller Länder und Völker“ (Band 2 von L-Z) findet sich auf Seite 154ff folgende aufschlussreichende Notiz: „Müller, Christian Heinrich, vorzüglicher Organist seiner Zeit, starb als Domorganist in Halberstadt am 29.August 1782. Einer weiteren anderen kurzen Quelle („Namenskunde aller Personen…welcher den Berg [Harzer Brocken, Anm. d.Verf.] besuchten“; gedruckt in Magdeburg im Jahr 1791) konnte ich entnehmen, dass Müller, bevor er Domorganist in Halberstadt war, vorher bereits als 25-jähriger der Organist an der Liebfrauenkirche- ebenfalls auf dem Domplatz- in Halberstadt gewesen sein muss.
